AGB - Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.April 2023

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle von Mag. Lana Lauren ausgestellten und unterzeichneten Verträge für Dienstleistungen (wie zum Beispiel Erklärvideos, Graphic Recording oder Illustrationen).

§ 1 Geltung

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen betreffend Dienstleistungen (wie dem Erstellen von Erklärvideos, Graphic Recording und Illustrationen) zwischen Mag. Lana Lauren (im Folgenden Auftragnehmerin) und dem Kunden ausschließlich, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Sie sind integrierter Bestandteil des Auftrags.

1.2

Wurden von Seiten der Auftragnehmerin im Angebot abweichende Regelungen getroffen, so gehen diese individuellen Regelungen den AGB vor. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

1.3

Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen (insbesondere allfällige AGB des Kunden) werden nicht Vertragsbestandteil - es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1

Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin kommt auf Basis des Angebotes der Auftragnehmerin zustande. Leistungsumfang und Vergütung sind im Angebot festgehalten.

2.2

Angebote der Auftragnehmerin sind unverbindlich und freibleibend. Die Auftragserteilung hat schriftlich (z.B. per E-Mail) zu erfolgen. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde die hier angeführten Konditionen.

2.3

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Auftragnehmerin zustande. Diese hat schriftlich zu erfolgen (z.B. durch Auftragsbestätigung per E-Mail), es sei denn, dass die Auftragnehmerin zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.

§ 3 Leistungsumfang

3.1

Umfang und Inhalt der zu erbringenden Leistung werden mittels schriftlichem Angebot der Auftragnehmerin individuell vereinbart. Die Auftragnehmerin schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich (schriftlich im Angebot) vereinbart wurden. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes oder -umfanges bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin.

3.2

Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt der Auftragnehmerin und wird in einer Art und Weise vorgenommen, die den zuvor im Angebot beschriebenen (vom Kunden vorgegebenen) Wünschen entspricht.

3.3

Wesentliche Änderungen, die nicht vorab festgelegt worden sind, werden (wenn im Angebot nicht anders festgehalten) zusätzlich mit einem Stundensatz von € 160,- verrechnet. Wesentliche Änderungen sind:
-  Änderungen, die über die im Angebot definierte Anzahl von Korrekturschleifen hinausgehen
-  Änderungen an bereits abgenommenen Leistungen
-  Änderungen an dem Angebot zugrunde liegenden Werk
-  Änderungen, die eine Neubeauftragung von Drittanbieternzur Folge haben.

3.4

Modifiziert der Kunde nach Beauftragung seine Vorstellungen oder Wünsche in übermäßigem Umfang, so behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin erfolgten Leistungen werden (anteilig) verrechnet.

3.5

Alle Leistungen der Auftragnehmerin sind vom Kunden zu prüfen und binnen 5 Werktagen abzunehmen. Die Abnahme durch den Kunden bedeutet eine Billigung der künstlerischen und technischen Qualität. Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als vom Kunden genehmigt.

3.6

Die Auftragnehmerin hat das Recht, Art, Umfang, Preis, Bezugsbedingungen und -kanäle der von ihr bereitgestellten Leistungen zu ändern und bei Zahlungsverzug oder anderen Pflichtverletzungen ihre Leistungen vollständig zu verweigern.

§ 4 Pflichten des Kunden

4.1

Der Kunde hat der Auftragnehmerin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglichzumachen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er hat sie von allen Umständen zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Auftragnehmerin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.2

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellten Unterlagen (Bild, Video, Audio, etc.) auf Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Auftragnehmerin haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen.
Wird die Auftragnehmerin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten belangt, so hält der Kunde die Auftragnehmerin schad- und klaglos. Er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

4.3

Der Kunde hat die Leistung nach Bereitstellung abzunehmen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Unwesentliche Abweichungen von vertraglichen Vorgaben berechtigen Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 5 Beauftragung Dritter

5.1

Die Auftragnehmerin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden.

5.2

In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

§ 6 Fristen

6.1

Angegebene Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn die Auftragnehme- rin diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bestätigt und der Kunde alle ihm obliegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung rechtzeitig bewirkt hat.

6.2

Verzögert sich die Leistung der Auftragnehmerin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (wie z.B. unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Auftragnehmerin), ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.

6.3

Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (wie z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

6.4

Sollten solche (siehe 6.2 bzw. 6.3) Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Auftragnehmerin hat im Falle eines Rücktrittes wegen Verzögerungen, die dem Kunden zuzuordnen sind, das Recht die bis zum Zeitpunkt des Rücktrittes erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

6.5

Befindet sich die Auftragnehmerin in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Auftragnehmerin schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Die Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Auftragnehmerin.

6.6

Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin.

§ 7 Entgelt

7.1

Wenn nichts Anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Auftragnehmerin für die vertraglich vereinbarte Leistung, sobald diese erbracht wurde.

7.2

Alle Leistungen der Auftragnehmerin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle der Auftragnehmerin erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.3

Falls das in Auftrag gegebene Werk (z.B. Erklärvideo) durch eine Synchronisation und/oder Untertitelung um weitere Fassungen ergänzt werden soll, die nicht im Angebot bereits vereinbart worden sind, wird die Erstellung dieser Fassungen (Hinterlegen des Videos mit neuem Audio oder Untertiteln) zusätzlich mit einem Stundensatz von € 160,- verrechnet. Kosten für die Synchronisation (wenn Dritte damit beauftragt werden) werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

7.4

Bei Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Auftragnehmerin berechtigt monatlich die bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

7.5

Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor bei größeren Aufträgen Abschlagszahlungen zu verlangen:
-  25% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
-  25% nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten
-  50% nach Ablieferung.

7.6

Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Auftragnehmerin einseitig ändert oder abbricht, hat er der Auftragnehmerin die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Auftragnehmerin begründet ist, hat der Kunde der Auftragnehmerin darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten. Des Weiteren ist die Auftragnehmerin bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Auftragnehmerin schad- und klaglos zu stellen.

7.7

Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Auftrag- nehmerin schriftlich veranschlagten um mehr als 25% übersteigen, wird die Auftragnehmerin den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt.

7.8

Für alle Arbeiten der Auftragnehmerin, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Auftragnehmerin eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Auftragnehmerin zurückzustellen.

§ 8 Zahlung

8.1

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Rechnungen vollständig und rechtzeitig zu bezahlen.

8.2

Die Rechnung wird nach Projektende oder monatlich für die bis dahin erbrachten Leistungen gestellt und ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt ohne Abzüge. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin.

8.3

Bei Zahlungsverzug kann die Auftragnehmerin bei unternehmerbezogenen Rechtsgeschäften Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Auftragnehmerin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

8.4

Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Auftragnehmerin sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

8.5

Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Auftragnehmerin für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.

8.6

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

§ 9 Eigentumsrecht und Urheberrecht

9.1

Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Auftragnehmerin setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Auftragnehmerin dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

9.2

Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

9.3

Für die Nutzung von Leistungen der Auftragnehmerin, die über den ursprünglich vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin erforderlich. Dafür steht der Auftragnehmerin eine gesondertes Nutzungshonorar zu.

9.4

Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Auftragnehmerin, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig. Das Urheberrecht gem. § 38/1 Urh.G. an allen erbrachten Leistungen liegt bei der Auftragnehmerin.

9.5

Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Computerdateien (offene Daten) an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde eine Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. Fotos oder Grafikelemente) werden zwangsläufig immer wieder für Auftragsbearbeitungen verwendet, sodass der Kunde hieran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts – ausdrücklich keine Rechte erwirbt.

9.6

Der Kunde haftet der Auftragnehmerin für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Werkes ist unzulässig.

9.7

Die von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten allfälligen Inhalte ihrer Dienstleistungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung und Bezahlung der Dienste durch den Kunden hat nicht die Übertragung von Immaterialgüterrechten zur Folge.

§ 10 Konzeptschutz

10.1

Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Auftragnehmerin bereits mit der etwaigen Konzepterarbeitung vor Abschluss des Hauptvertrages kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Auftragnehmerin ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

10.2

Das Konzept kann darüber hinaus Ideen enthalten, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Schlagwörter, Texte, Grafiken und Illustrationen, usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. Es sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die nicht generisch sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Auftragnehmerin im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Ideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

§ 11 Kennzeichnung

11.1

Die Auftragnehmerin ist dazu berechtigt, die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden.

11.2

Die Auftragnehmerin ist (vorbehaltlich des schriftlichen Widerrufs des Kunden) dazu berechtigt, in sämtlichen Medien auf das Tätigwerden für den Kunden hinzuweisen (z.B. Nutzuung von Firmenname und Logo auf der Website), ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Der Kunde hat jederzeit das Recht einer derartigen Nutzung schriftlich zu widersprechen.

11.3

Die Auftragnehmerin ist mit der öffentlichen Wiedergabe ihrer Leistungen namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.

§ 12 Vorzeitige Auflösung

12.1

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
-  die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird
-  der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt
-  Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Auftragnehmerin keine Vorauszahlungen leistet.

12.2

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Auftragnehmerin fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

§ 13 Gewährleistung

13.1

Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistung durch die Auftragnehmerin, verdeckte Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen - andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

13.2

Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Auftragnehmerin zu.

13.3

Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Auftragnehmerin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Auftragnehmerin mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

13.4

Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

13.5

Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Auftragnehmerin ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Auftragnehmerin haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

§ 14 Haftung

14.1

Für die Angaben in den Angeboten der Auftragnehmerin wird keine Haftung übernommen.

14.2

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Fehler in Texten, Bildern und Medien, wenn diese vom Kunden überprüft und freigegeben wurden oder ihm diese Überprüfung ermöglicht wurde, auch wenn diese Möglichkeit von ihm nicht genutzt wurde.

14.3

Die Auftragnehmerin lehnt jede Haftung und Gewährleistung, die im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Dienstleistungen beim Kunden entstehen könnten, ab, sofern es sich um leicht- oder mittel-fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen handelt.

14.4

Die Auftragnehmerin haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig nachweisbar entstandenen Schaden beim Kunden, maximal jedoch bis zur Höhe der Rechnungs- beziehungsweise Angebotssumme. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

14.5

Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin beruhen. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

14.6

Jegliche Haftung der Auftragnehmerin für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Auftragnehmerin nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

14.7

Jegliche Haftung der Auftragnehmerin für Ansprüche, die auf Grund der von der Auftragnehmerin erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Auftragnehmerin ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Auftragnehmerin nicht für Kosten, Forderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Kunde hat die Auftragnehmerin diesbezüglich schadlos zu halten.

§ 15 Datenschutz und Geheimhaltung

15.1

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (insbesondere Name, Firma, Beruf, Geburtsdatum, Geschäftsanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen sowie Firmenbuch- und UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden, für die Zusendung von Angeboten, sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

15.2

Die Vertragsparteien verpflichten sich hiermit, alle Informationen, die sie direkt oder indirekt im Rahmen des Projektes voneinander erlangen, vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Behandlung bedeutet, dass die erhaltenen Informationen Dritten nicht zugänglich gemacht und diese Informationen nicht wirtschaftlich für eigene Zwecke oder für Dritte verwertet werden dürfen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die empfangenen Informationen ausschließlich zu dem vertraglich festgelegten Zweck zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Verwendung oder die Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Informationsgebers.

§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen.

16.2

Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Auftragnehmerin sachlich zuständige Gericht vereinbart.

16.3

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.